Anpacken für Österreich

Unternehmen nachhaltig entlasten

Unser Kernanliegen als Wirtschaftsbund – die Stärkung der heimischen Wirtschaft und besonders unserer kleinen und mittleren Betriebe (KMU) – ist heute wichtiger denn je. Unsere Unternehmen brauchen gezielte Maßnahmen zur Entlastung, damit sie auch angesichts multipler Herausforderungen anpacken, wettbewerbsfähig sein und für Österreich Wohlstand schaffen können.

Um den Unternehmen und ihren Beschäftigten mehr unternehmerischen Spielraum zu verschaffen, brauchen wir in Österreich eine Neugestaltung des Steuersystems. Es muss den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg der heimischen Unternehmen und Wirtschaftswachstum sowie Wohlstand stärker denn je fördern. Eigenverantwortung und Leistungsbereitschaft müssen sich für alle auszahlen. Die Einführung von neuen – allgemeinen wie unternehmensbezogenen – Steuern lehnen wir ab: Österreich hat schließlich kein
Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem. Neue Steuern – und bereits die Diskussion darüber – fügen dem Wirtschaftsstandort auch im internationalen Wettbewerb erheblichen Schaden zu.

Unser großes Anliegen ist, dass die Unternehmerinnen und Unternehmer im Land endlich wieder Unternehmerinnen und Unternehmer sein können: Sie sollen sich auf ihre unternehmerischen Haupttätigkeiten konzentrieren können und keine übermäßige Zeit für ausufernde Regulierungen vergeuden müssen. Die Potenziale der Digitalisierung für Entlastung und Unternehmertum müssen in Österreich voll ausgeschöpft werden.

Wo es nachhaltige Entlastung braucht

  • Arbeitskosten: Österreich weist beim Faktor Arbeit die viertgrößte Belastung innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) auf.
  • Lohnnebenkosten: In Österreich sind die Lohnnebenkosten für Dienstgeberinnen und Dienstgeber (gemessen am Bruttolohn) um mehr als fünf Prozent höher als in Deutschland.
  • Lohnstückkosten: Wegen der hohen Lohnabschlüsse wird 2024 in Österreich der Anstieg der Lohnstückkosten in der Eurozone am höchsten ausfallen. Der Abstand zu Deutschland vergrößert sich deutlich. Dies gefährdet den Export.
  • Unternehmenssteuern: Unternehmen haben in Österreich immer noch mit einer überdurchschnittlich hohen Steuerbelastung zu kämpfen. In Österreich beträgt die Körperschaftsteuer 23 Prozent, während die durchschnittliche Körperschaftsteuerbelastung in der EU-27 im Jahr 2023 21,2 Prozent und in der OECD im Jahr 2022 21,5 Prozent betrug.
  • Inflation: Österreich kämpft mit einer vergleichsweise hohen Inflation über dem EU-Durchschnitt, was unsere Wettbewerbsfähigkeit zusätzlich verschlechtert.

Eine ambitionierte Weiterentwicklung unseres Steuersystems ist unerlässlich, damit der Standort Österreich wettbewerbsfähig bleibt. Das ist gerade für Österreich als Exportnation zukunftsentscheidend. Neben steuerlicher Entlastung und strukturellen Maßnahmen zur Eigenkapitalstärkung braucht Österreich einen massiven Abbau von Bürokratie. Aufwand und Kosten für Bürokratie haben in den letzten Jahren für heimische Unternehmen immer mehr zugenommen. Deshalb ist u. a. eine Reduktion der Berichts- und Veröffentlichungspflichten dringend notwendig. Weniger Aufwand für Bürokratie erhöht die Produktivität von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Unternehmerinnen und Unternehmern.

Die Dienstgeber-Lohnnebenkosten betragen in Österreich derzeit 29,3 Prozent des Bruttolohns. Dies ist im internationalen Vergleich überaus hoch. Bei einer Durchschnittsverdienerin bzw. bei einem Durchschnittsverdiener machen Lohnsteuer und Sozialabgaben zusammen 47,3 Prozent des Entgelts aus. Konkret bedeutet das bei einem Einkommen von 3.500 Euro Zusatzkosten für die Dienstgeberin bzw. den Dienstgeber in Höhe von etwa 1.050 Euro. Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber hat daher für eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter, die bzw. der netto etwa 2.400 Euro verdient, Personalkosten von rund 4.500 Euro zu tragen. Das ist eine der höchsten Belastungen in der OECD. Der OECD-Durchschnitt der gesamten Steuern und Abgaben liegt bei 34,7 Prozent. Unser Ziel ist es, die Dienstgeber-Lohnnebenkosten mittelfristig zumindest um fünf Prozentpunkte zu senken und an das deutsche Niveau von etwa 24 Prozent anzupassen. Damit werden Kosten auf Arbeit gesenkt und Österreichs exportorientierte Betriebe bleiben international wettbewerbsfähig. Mittelfristig erhöht laut dem Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) die Senkung die Beschäftigung pro Prozentpunkt um 11.200 Arbeitsplätze. Der Selbstfinanzierungsgrad dieser Maßnahme liegt bei mehr als zwei Drittel. Nicht arbeitsbezogene Abgaben sollen sachgerecht aus dem allgemeinen Budget finanziert werden.

Das Prinzip „Beraten statt strafen“ hat sich in Arbeitsinspektionsgesetz und Umweltinformationsgesetz bereits bewährt. Es soll daher in allen relevanten Materiengesetzen umgesetzt werden. Gerade im Steuerrecht haben Österreichs Unternehmerinnen und Unternehmer ein großes Interesse, ihre Pflichten rechtssicher erfüllen zu können. Zu komplizierte Bestimmungen im Finanzstrafrecht wirken sich jedoch negativ auf die unternehmerische Tätigkeit aus, da aus Angst vor möglichen strafrechtlichen Konsequenzen wirtschaftliche Initiativen unterbleiben. Im Sinne des Prinzips „Beraten statt strafen“ sollen im Finanzstrafrecht entsprechende Verbesserungen erfolgen: Die Selbstanzeige soll praxistauglicher gestaltet werden. Die Sperrwirkung für die Selbstanzeige bei Unternehmensgruppen und Personengesellschaften soll gestrichen und die Verbandsverantwortlichkeit für Finanzvergehen eingeschränkt werden. Während die Strafbarkeitsschwelle auf grobe Fahrlässigkeit angehoben werden soll und Diversionen vermehrt möglich sein sollen, ist zudem eine Erweiterung der vereinfachten Verfahrenserledigungen notwendig. Wenn Behörden Strafen nach dem allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz verhängen, muss ein Weg zur rechtskonformen Umsetzung aufgezeigt werden. So wissen Unternehmen, wie sie rechtskonform handeln können.

Gerade für KMU und Ein-Personen-Unternehmen (EPU) kostet die jährliche Steuererklärung viel Aufwand, Zeit und Geld. Wir fordern deshalb für jene Unternehmen, die nicht bilanzieren müssen, eine Bürokratie-Opt-out-Möglichkeit durch erhöhte Pauschalierungsgrenzen.

Konkret sollen in der Einkommensteuer die Basispauschalierung und in der Umsatzsteuer die Vorsteuerpauschalierung auf 700.000 Euro angehoben werden. Ab dieser Umsatzgrenze herrscht in der Regel Buchführungspflicht. Damit haben alle Einnahmen-Ausgaben-Rechner die Wahl, entweder unkompliziert zu pauschalieren oder weiter die Steuererklärung zu erstellen.

In der Einkommensteuer soll die Basispauschalierung von 6 Prozent bzw. 12 Prozent ähnlich wie in der Kleinunternehmerpauschalierung auf 45 Prozent bzw. bis zu 20 Prozent bei Dienstleistungsbetrieben angehoben werden.