Anreize für Wachstum

Wirtschaft wirksam stärken

Als Wirtschaftsbund haben wir die soziale Marktwirtschaft in Österreich maßgeblich mitgestaltet und damit zur Erfolgsgeschichte der Zweiten Republik beigetragen. Die Weiterentwicklung unseres Ordnungsmodells zur ökosozialen Marktwirtschaft berücksichtigt die Erfordernisse einer nachhaltigen Entwicklung: Ein Höchstmaß an wirtschaftlicher Freiheit und Leistungsfähigkeit ist die Grundlage für soziale Sicherheit und ökologische Nachhaltigkeit. Die Stärkung der wirtschaftlichen Freiheit und das Zurückfahren der krisenbedingt erweiterten Staatstätigkeit sind wesentliche Voraussetzungen für den künftigen Standorterfolg. Österreich braucht gerade jetzt mehr Handlungsspielräume und wirksame Anreize für Wachstum und Wirtschaftskraft.

Der Standort Österreich leidet an einer zu hohen Steuer- und Abgabenbelastung. Ziel muss es sein, die Steuerquote auf unter 40 Prozent zu senken. Der bisherige Kurs der steuerlichen Entlastung muss konsequent fortgesetzt werden, damit Betriebe mehr Handlungsspielräume für Investitionen und die Weiterentwicklung ihrer unternehmerischen Tätigkeit erhalten. Als Wirtschaftsbund lehnen wir neue Steuern nachdrücklich ab. Insbesondere die Einführung von Eigentums- und Erbschaftssteuern für Betriebe würde wünschenswerte Investitionen und Betriebsansiedelungen – und damit die Schaffung von Arbeitsplätzen – in Österreich verhindern.
Investitionen sind ein wichtiger Wachstumstreiber. Sie sind eine entscheidende Basis für Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsplätze und Wohlstand in unserem Land. Wir müssen als Standort attraktiv für privates Kapital und Investitionen in unsere Betriebe sein. Der überwiegende Anteil von 87 Prozent der Bruttoanlageinvestitionen stammt aus dem privaten Sektor.
Weil sich konjunkturelle Schwankungen und wirtschaftliche Unsicherheit negativ auf Investitionsentscheidungen auswirken, brauchen wir über das bisherige wirtschaftspolitische Repertoire hinaus neue Instrumente, die auch in wirtschaftlich fordernden Zeiten unsere Betriebe wirksam unterstützen.

Was unser Wachstum hemmt

  • Bruttoanlageinvestitionen: Die Bruttoanlageinvestitionen werden bis 2028 weniger zunehmen als im letzten Jahrzehnt.
  • Bau-Investitionen: Diese werden 2024 ein prognostiziertes Minus von etwa vier Prozent aufweisen.
  • Hochsteuerland: Mit 43,6 Prozent (2022) ist Österreich im EU-Vergleich (EU-Durchschnitt: 41,2 Prozent) ein Hochsteuerlohnland. Das beeinträchtigt die Standortattraktivität und wirtschaftliche Aktivitäten.
  • Investitionen in Risikokapital: Mit 0,04 Prozent gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) investiert Österreich nur einen äußerst geringen Anteil in Risikokapital (EU-Schnitt: 0,09 Prozent des BIP).

Ein attraktiver Standort Österreich verbessert die Rahmenbedingungen für Unternehmen und insbesondere die digitale Infrastruktur, setzt effizientere Investitionsanreize und unterstützt so wichtige betriebliche Wachstumsprojekte. Ein funktionierender Kapitalmarkt eröffnet nicht nur Unternehmen zusätzliche Finanzierungsquellen, sondern ermöglicht auch Privaten, Wohlstand durch Investitionen zu erwirtschaften. Um mehr Menschen in Österreich zu Investitionen in den Kapitalmarkt zu bewegen, braucht es verstärkte Finanzbildung.

Die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes ist unverzichtbar, um unser Lebensmodell in Österreich zu erhalten. Eine große Rolle spielen dafür Investitionen. Werden sie aufgeschoben oder bleiben sie ganz aus, schwächt das den gesamten Wirtschafts- und Arbeitsstandort. Angesichts der konjunkturellen Schwankungen und Unsicherheiten sind Investitionsanreize für unsere Unternehmen notwendig, um erforderliche Investitionen auch tätigen zu können. Investitionen fördern Wachstum und den Strukturwandel hin zu einer energieneutralen Wirtschaft.

Zusätzlich müssen für Krisen auch staatliche Überbrückungsgarantien und anteilige Haftungsübernahmen ausgeweitet werden, da sie in Not-Zeiten die nötigen Sicherheiten, beispielsweise für einen Betriebsmittelkredit der Bank, liefern.

Der Investitionsfreibetrag (IFB) kann bei der Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern, wie z. B. Wertpapieren oder abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Er ersetzt seit 2023 die Investitionsprämie. Der Investitionsfreibetrag ist allerdings mit 1 Million Euro für Anschaffungs- und Herstellkosten im Wirtschaftsjahr gedeckelt, während die Austria-Wirtschaftsservice-Investitionsprämie als Höchstsumme 50 Millionen Euro pro Unternehmen vorsah. Eine höhere IFB-Grenze von mindestens 10 Millionen Euro und eine Verdopplung der Sätze ist notwendig, um wirksame Investitionsanreize zu setzen. Darüber hinaus soll ein nicht ausgenutzter Betrag vorgetragen werden können. Der Investitionsfreibetrag soll für zusätzliche Wirtschaftsgüter zustehen, wie etwa für Betriebsgebäude. Der erhöhte Satz
(15 Prozent) des Investitionsfreibetrags für ökologisch relevante Investitionen soll auch für Investitionen in die Digitalisierung gelten.

Eigentum wird durch bereits besteuertes Einkommen gebildet und soll nicht doppelt besteuert werden. Vorhandenes Betriebsvermögen würde durch Erbschaftssteuern massiv belastet werden. Durch die Einführung solcher neuen Steuern würde u. a. die Existenz vieler Familienunternehmen und KMU bei einer Betriebsübergabe auf dem Spiel stehen. Um die hohen Steuern begleichen zu können, wären die Erbinnen und Erben als Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolger mangels Liquidität vielfach zur Zerschlagung des Unternehmens gezwungen. Daher lehnen wir neue Eigentums- und Erbschaftssteuern nachdrücklich ab. Wir wollen auch keine Eigentumssteuern über die Hintertür, etwa durch eine Neugestaltung der Grundsteuer zulasten der Betriebe.

Der Staat soll für jedes Kind bei der Geburt ein Zukunftsdepot in Höhe von mindestens
1.000 Euro anlegen, die am Kapitalmarkt veranlagt werden. Die Depotführung soll kostenlos sein und die Veranlagung professionell von der Hausbank – in Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten – angelegt werden. Das Zukunftsdepot ist auch Gegenstand des Schulunterrichts. Im Sinne einer langfristigen Vermögensanlage verbleiben Dividendenerträge und Kursgewinne auf dem Depot und werden reinvestiert.

Der angehäufte Ertrag kann mit 18 Jahren steuerfrei als Beitrag für die nächste Lebensphase ausbezahlt oder steuerbegünstigt bis zur Pension weiterveranlagt werden. Das Zukunftsdepot kann somit einen Beitrag zum Vermögensaufbau und zur Finanzbildung leisten.